Ihr Bestatter in Bad Münster a. St.-Ebernburg
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Totenschein

Der Tod eines Menschen ist durch einen Arzt schriftlich zu bestätigen (Todesbescheinigung). Dabei vermerkt der Arzt die Uhrzeit, den Todeseintritt und die medizinische Todesursache.

Falls eine Todesursache nicht erkennbar ist, insbesondere wenn Fremdeinwirkung , Fremdverursachung oder auch unterlassene Hilfeleistung zu vermuten ist, muss die Polizei benachrichtigt werden, die dann ihrerseits die Staatsanwaltschaft beteiligt, damit ggfs. durch gerichtsmedizinische Gutachten (und Obduktion) die Todesursache festgestellt wird.

Dies gilt auch, wenn jemand seinem Leben selbst ein Ende setzt. Stirbt jemand im Krankenhaus oder Altersheim, so wird die Todesbescheinigung von dort veranlasst. Bevor der Tod nicht durch einen Arzt festgestellt worden ist, darf der Bestatter nicht tätig werden, eine Überführung des Verstorbenen zum Friedhof ist nicht zulässig.

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