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Testament

Jede volljährige Person, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, kann ein Testament formulieren. Das Testament muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datum- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich der Gang zum Notar.

Für Privatpersonen ist ein Testament oder Erbvertrag immer dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht – wenn etwa ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll, als die Paragraphen vorsehen oder mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden sind. Alles, was nicht sittenwidrig ist, kann verfügt werden.

Oft setzen sich Eheleute mit dem viel zitierten Berliner Testament als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei größerem Vermögen kann das zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen. Selbstständige und Unternehmer sollten sich fachmännisch beraten lassen, um die Angehörigen zu sichern, das Lebenswerk nach dem Tod lebensfähig zu erhalten und Steuerfallen zu vermeiden.

Wenn die Verträge unterzeichnet und hinterlegt sind, sollten die Betroffenen über die Existenz und den Verbleib der Verfügungen informiert werden.

Das Verfassen eines Testamentes ist wichtig für die bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema. Eine professionelle Unterstützung ist oft hilfreich, da im Vorfeld schon viele Probleme vermieden werden können.

Sie können Ihr Testament auch gemeinsam mit Ihren Vorsorge-Regelungen in unserem Hause hinterlegen lassen.

Wir helfen Ihnen auch gerne bei offenen Fragen!

 

Trapp Bestattungen

Erd-, Feuer- und Seebestattungen
Überführung im In- und Ausland
Bestattungsvorsorge

Schlossgartenstraße 7
55583 Bad Münster a. St.-Ebernburg

Telefon: 06708 660 666


Email: info@trapp-bestattungen.de





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