Ihr Bestatter in Bad Münster a. St.-Ebernburg
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Erbregelung

Mit der Sterbeurkunde kann man beim Nachlassgericht den Erbschein beantragen. Ist kein anerkanntes Testament vorhanden, so gelten die gesetzlichen Regelungen der Erbfolge.

Erbberechtigt sind die nächsten Angehörigen, insbesondere Kinder, Adoptivkinder sowie der eheliche Partner des Verstorbenen. Der Erbschein ermöglicht den Zugriff auf Konten und Versicherungen des Verstorbenen. Bei Erbengemeinschaften sollte eine Liste der zu verteilenden Gegenstände erstellt werden.

Der laufende Zahlungsverkehr des Verstorbenen ist zu stoppen (Einzugsermächtigungen, Daueraufträge).

Der Verstorbene muss beim Standesamt, bei der Krankenkasse und beim Rentenversicherungsträger abgemeldet werden. Für das Finanzamt ist eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Ggfs. sind auch andere Ämter wie das Versorgungsamt oder das Sozialamt zu benachrichtigen.

Evtl. müssen bestehende Verträge gekündigt werden (Versicherungen, Mietverträge, Bezug von Zeitschriften, Mitgliedschaften in Vereinen).

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